Welche Zuschüsse stehen Ihnen zu?

Was können Sie erwarten als

Bei einer durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt diagnostizierten Hörminderung und Vorlage einer Verordnung für eine Hörhilfe, gewähren Krankenversicherungen einen Zuschuss. 

Die Höhe der Zuschüsse variieren von Versicherung zu Versicherung.
Während gesetzliche Krankenkassen 600 – 700 € pro Ohr bezuschussen, können Privatversicherte einen deutlich höheren Zuschuss erwarten. 

Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre einen Anspruch auf Zuschuss einer neuen Hörhilfe. 

Privat Versicherte haben oft schon früher einen neuen Zuschuss für neue Hörhilfen zu erwarten. 

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne individuell über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie beim Einreichen entsprechender Anträge.

Individuelle Zuschussberatung

Wir beraten Sie gerne individuell über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie beim Einreichen entsprechender Anträge.